Private Altersversorgung

Private Altersversorgung


Im Alter gut leben - aber wie?

 

Die gesetzliche Rentenversicherung wird in Zukunft nur noch eine Basisversorgung bieten können. Langfristig wird die staatliche Versorgung von heute 67 % auf unter 50 % des letzten Nettoeinkommens sinken.

Um ein ausreichendes Einkommen im Alter sicherzustellen, fördert der Staat die Eigenvorsorge. Hierfür wurde speziell die sogenannte "Riester-Rente" geschaffen, die der Alterssicherung zu einem breiteren Fundament verholfen hat und den Weg für mehr Eigenverantwortung frei macht.

Wer mit der Riester-Rente vorsorgen will, zahlt Beiträge in bestimmter Höhe ein und kann dafür staatliche Zulagen erhalten. In vielen Fällen sind diese Zahlungen darüber hinaus als Sonderausgabenabzug steuerlich absetzbar.

Die staatliche Förderung besteht aus zwei Teilen: aus der jährlichen Zahlung einer Zulage, die sich aus einer Grund- und einer Kinderzulage zusammensetzt und aus der Möglichkeit die Beiträge als Sonderausgaben bei der Steuererklärung geltend zu machen.

Um der Förder-Rente zusätzliche Attraktivität zu verleihen, wird für ab 2009 geborene Kinder eine erhöhte Zulage 300 € gezahlt. Berufseinsteiger bis zum 25. Lebensjahr erhalten eine einmalige Zuzahlung in Höhe von 200 €.

Nicht förderberechtigt sind:

freiwillig Versicherte und nicht versicherungspflichtige Selbständige
Pflichtversicherte der berufsständischen Versorgungswerke (wie die der Architekten, Rechtsanwälte, Steuerberater)
Rentner, die eine Altersrente, eine Erwerbsminderungsrente oder eine Berufsunfähigkeitsrente erhalten
Sozialhilfeempfänger
Bezieher von Leistungen für Bergbauversicherte
versicherungsfreie geringfügig Beschäftigte

 


Das am 01.01.2005 in Kraft getretene Alterseinkünftegesetz hat das deutsche Rentensystem noch einmal nachhaltig geändert. So wurde die Steuerpflicht für die Altersrente eingeführt und gleichzeitig wurden die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich abzugsfähig. Dieser sogenannten "nachgelagerten Rentenbesteuerung" hat der Gesetzgeber zusätzlich Rechnung durch die Schaffung der "Basis-Rente" (auch als "Rürup-Rente" bekannt) Rechnung getragen, die eine private Zusatzvorsorge mit Steuervorteilen während der Beitragszahlung und einer nachgelagerten Besteuerung während der Rentenbezugszeit verbindet.

So haben Selbständige erstmals die Möglichkeit aus unversteuertem Einkommen für ihr Alter vorzusorgen. Auch Angestellte und Beamte können diese Vorsorgemöglichkeit nutzen.

Die Basisrente passt sich den persönlichen Anforderungen flexibel an. So z.B. kann ein zusätzlicher Schutz für Berufsunfähigkeit eingefügt werden. Die Beiträge können individuell gestaltet werden, durch die Möglichkeit der flexiblen Einzahlungen innerhalb des steuerlichen Rahmens. Es gibt keine Mindestbeiträge.

Auch die Auszahlungsphase kann flexibel vereinbart werden, vorausgesetzt, die Rentenzahlung beginnt nicht vor Vollendung des 62. Lebensjahres. Die Rentenzahlung wird im Rentenalter mit dem individuellen Steuersatz versteuert. Die staatliche Förderung erhalten Sie durch die hohe steuerliche Abzugsmöglichkeit der Beiträge.

Bei Angestellten muss hier beachtet werden, dass der steuerliche abziehbare Betrag um den steuerfreien Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Rentenversicherung zu kürzen ist!
Für Beamte gilt: Der Höchstbetrag ist um einen fiktiven Gesamtbeitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung zu kürzen, der bei dem jeweiligen Gehalt des Beamten zu zahlen wäre (Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil).

Besonders lohnend ist die Basisrente für ältere Sparer, die einige Jahr vor den Ruhestand hohe Beiträge in eine lebenslange Altersvorsorge investieren wollen, da der Besteuerungsanteil der Rente dauerhaft niedriger sein kann als der abzugsfähige Prozentsatz der geleisteten Beiträge.

Der Höchstbeitrag für Ledige beträgt 20.000 EUR und für Verheiratete 40.000 EUR. Von diesem Betrag werden in 2014 78% steuerlich abgezogen. Dieser Betrag erhöht sich jedes Jahr um weitere 2%.

 

 

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