Krankenvollversicherung

Beitragsstabilität und medizinischer Fortschritt

Die Kosten der Krankenversicherung sind nicht (nur) die aktuell zu zahlenden Beiträge, sondern vorallem die Summe der nicht versicherten Leistungen der Zukunft! Prüfen Sie daher das Kleingedruckte bevor Sie einen Antrag unterzeichnen.

 

Aus den Schwierigkeiten, im höheren Alter das Versicherungsunternehmen zu wechseln, folgt, dass Wettbewerb um Versicherungsnehmer meist bei jungen und gesunden Neukunden stattfindet. Diese werden von vielen privaten Krankenversicherungsunternehmen mit im Verhältnis zur Gesetzlichen Krankenversicherung sehr günstigen Tarifen angeworben. Grundsätzlich ist der private Versicherungsschutz umfangreicher als die Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung. Die Günstigkeit solcher Tarife erklärt sich dadurch:

  1. Der Tarif wird taufrisch aufgelegt, d. h. mit einem Versichertenbestand von 0.
  2. Der Tarif wird stark in bestimmten Zielgruppen umworben, sodass besonders gesunde Versicherte den Versichertenbestand ausmachen.
  3. Die Beiträge, die die Versicherten zu leisten haben, errechnen sich nach einer Risikoäquivalenz, es wird auf Alter, Geschlecht und Gesundheitszustand geachtet. Daraus entstehen sog. Selektionsgewinne für die Unternehmen.
  4. Wegen der daraus resultierenden niedrigen Beiträge lässt sich gut für den Tarif werben.
  5. Nach einigen Jahren steigen die Kosten, weil der meist junge Versichertenbestand älter wird. Die Beiträge steigen. Der Tarif wird damit unattraktiv für Neuzugänge.
  6. Das Versicherungsunternehmen legt einen anderen neuen Tarif frisch auf. Zukünftig wird nach bekanntem Muster der neue Tarif beworben, der alte jedoch nicht mehr und erhält so gut wie keine Neuzugänge mehr.
  7. Die älter und kränker werdenden Versicherten bleiben immer mehr unter sich.

Seriöse und renommierte Unternehmen verfahren allerdings nicht so. Aus diesem Grund ist bereits bei Antragstellung eine Wahl des Versicherungsunternehmens sehr wichtig. Versicherungsunternehmen der Rechtsform Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit sind weniger anfällig für ein solches Tariffeuerwerk als Versicherungsunternehmen der Rechtsform Aktiengesellschaft, da erstere ihre Gewinne nur an die Versicherten selbst auszahlen, mithin für das Unternehmen kein Vorteil daraus entsteht. Bei Antragstellung sollte darauf geachtet werden, wie oft das Versicherungsunternehmen in der Vergangenheit neue Tarife aufgelegt hat und wie viele Tarife es überhaupt im Versicherungsunternehmen gibt.

Achtung: Bürgerentlastungsgesetz gibt Ihnen die Möglichkeit, Ihre Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung ab 2010 voll abzusetzen!!!!!!!

 

 

Wie sind Beiträge zur Krankenversicherung künftig absetzbar?

Das Bürgerentlastungsgesetz einfach erklärt

Die bestehende Regelung

Bisher können Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zusammen mit anderen Vorsorgeaufwendungen nur bis zu einer Höhe von 2.400 Euro oder 1.500 Euro steuerlich berücksichtigt werden.

Die Höchstgrenze von 2.400 Euro gilt dabei für Steuerpflichtige, die ihre Krankenversicherung alleine finanzieren müssen, zum Beispiel Selbständige. Die Grenze von 1.500 Euro gilt für Arbeitnehmer, die einen steuerfreien Zuschuss zu ihrer Krankenversicherung erhalten, und Beihilfeberechtigte.

Die neue Regelung

Künftig steigen die Abzugsvolumina um 400 Euro, also im ersten Fall auf 2.800 Euro, im zweiten auf 1.900 Euro. Darüber hinaus wird sichergestellt, dass die für eine Basiskranken- und Pflegepflichtversicherung gezahlten Beiträge voll abziehbar sind. Eine betragsmäßige Deckelung wird es insoweit zukünftig also nicht mehr geben.

Das heißt: Liegt der Steuerzahler mit seinen Vorsorgeaufwendungen unter den neuen Grenzen, dann kann er diese steuerlich vollumfänglich ansetzen.

Wendet er für seine Basiskrankenversicherung und Pflegepflichtversicherung allerdings mehr auf als 2.800 Euro bzw. 1.900 Euro, kann er seine tatsächlichen Ausgaben für die Basiskrankenversicherung aufwenden.

Beitragsanteile zu Komfortleistungen, wie ein Einzelbettzimmer oder Chefarztbehandlung, fallen allerdings nicht darunter. Dies gilt auch für den Anteil, der auf die Finanzierung des Krankengeldes fällt.

Konkretes Rechenbeispiel

Stethoskop Quelle: panthermedia.net / Detlef Schneider
Arztbesuch

Herr Meier ist privat krankenversichert.

Er zahlt im Jahr einen Krankenversicherungsbeitrag in Höhe von 2.400 Euro, wovon 10% der Finanzierung von Komfortleistungen dienen.

Auf die Basiskrankenversicherung entfällt somit ein Beitragsanteil von 2.160 Euro.

Für eine Pflegepflichtversicherung hat er 200 Euro gezahlt und andere sonstige Vorsorgeaufwendungen in Höhe von 200 Euro getätigt.

Beiträge zur Krankenversicherung 2.400 €
Beiträge zur Pflegepflichtversicherung 200 €
Weitere sonstige Vorsorgeaufwendungen 200 €
Summe 2.800 €
Höchstens 2.800 €
Mindestens jedoch Basiskrankenversicherung (2.160 €)
+ Pflegepflichtvers. (200 €)
2.360 €
Anzusetzen sind 2.800 €

 

Angenommen, Herr Meier gibt deutlich mehr als 2.800 Euro für seine Basiskrankenversicherung aus, nämlich 4.000 Euro. 10% fallen wieder auf Komfortleistungen.

Die Basiskrankenversicherung kostet Herrn Meier also 3.600 Euro. Das heißt für Herrn Meier:

Beiträge zur Krankenversicherung 4.000 €
Beiträge zur Pflegepflichtversicherung 200 €
Weitere sonstige Vorsorgeaufwendungen 200 €
Summe 4.400 €
Höchstens 2.800 €
Mindestens jedoch Basiskrankenversicherung (3.600 €)
+ Pflegepflichtvers. (200 â‚¬)
3.800 €
Anzusetzen sind 3.800 €

 

Kommentar zur Kalkulation von Krankenversicherungstarifen

 

 

 



 

 

 

 

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