Gesetzliche und private Krankenversicherung
Die Sozialversicherungssysteme in Deutschland
In der Bundesrepublik Deutschland ist jeder Arbeitnehmer in den Sozialversicherungssystemen versichert. Hierzu zählt die
- Gesetzliche Rentenversicherung
- Arbeitslosenversicherung
- Gesetzliche Krankenversicherung
- Gesetzliche Pflegepflichtversicherung
- Gesetzliche Unfallversicherung
Die Beiträge für die einzelnen Zweige der Sozialversicherungen werden abhängig vom Brutto Jahreseinkommen und Arbeitsort (West=alte Bundesländer+Berlin (West) / Ost=neue Bundesländer+Berlin (Ost)) berechnet. Die Beitragssätze für die einzelnen Versicherungen sind unterschiedlich und können jährlich angepasst werden.
Die Beitragsbemessungsgrenzen (2011) für die Renten- und Arbeitslosenversicherung sind: West: 66.000,00 EUR / Ost: 57.600,00 EUR
Gesetzliche Rentenversicherung
9,95 % Arbeitnehmeranteil
9,95 % Arbeitgeberanteil
Arbeitslosenversicherung
1,5 % Arbeitnehmeranteil
1,5 % Arbeitgeberanteil
Die Beitragsbemessungsgrenze (2011) für die Kranken- und Pflegeversicherung ist:
West/Ost: 44.550,00 EUR
Krankenversicherung
7,3 + 0,9 % Arbeitnehmeranteil
7,3 % Arbeitgeberanteil
Pflegepflichtversicherung
0,975 % Arbeitnehmeranteil
0,975 % Arbeitgeberanteil
0,25 % Zusatzbeitrag für kinderlose Arbeitnehmer ab dem 23. Lebensjahr , die nach dem 01.01.1940 geboren sind. Diesen Beitrag trägt der Arbeitnehmer alleine.
Der aktuelle allgemeine Beitragssatz von 15,5% wird zum 01. Juli 2009 vorläufig abgelöst. Hintergrund dieser Änderung ist das „Konjunkturpaket II", das von der Bundesregierung am 13. Januar verabschiedet wurde.
Eine weitere Entlastung ist auch schon in Sicht: ab 2010 sind Beiträge zur Krankenkasse steuerlich absetzbar.
Der Beitragssatz zur GKV beträgt ab 01.01.2011 15,5 % und ist somit eingefroren.
Kostensteigerungen sollen nur noch über Zusatzbeiträge, die von den Arbeitnehmern
allein zu tragen sind, vorgenommen werden.
Beiträge zur Unfallversicherung werden zu 100% vom Arbeitgeber getragen.
* West = alte Bundesländer + Berlin (West) / Ost = neue Bundesländer + Berlin (Ost)
Krankenversicherung in der Bundesrepublik Deutschland
Im Gegensatz zu anderen Ländern gibt es in Deutschland ein Sozialversicherungssystem, das sich durch Beiträge aus gesetzlichen (GKV) und privaten Krankenkassen (PKV) finanziert.
Beide, die GKV und die PKV, sehen vom Grundsatz her Leistungen vor
zur Verhütung von Krankheiten und deren Verschlimmerung
zur Krankheitsfrüherkennung
zur Krankheitsbehandlung
bei Schwangerschaft und Mutterschaft
für Zahnersatz
Auch Kosten für Rehabilitations-Leistungen werden unter bestimmten Voraussetzungen übernommen.
Kann man frei wählen, wie man sich versichern will?
Seit 2007 gibt es eine Pflicht zur Versicherung, die sowohl für die gesetzliche als auch für die private Krankenversicherung gilt.
Hierbei ist zu beachten, wer versicherungspflichtig und wer freiwillig versichert ist. Entsprechend der Einstufung (oberhalb oder unterhalb der Versicherungspflichtgrenze) erfolgt die Zuordnung entweder zur gesetzlichen Krankenversicherung oder privaten Krankenversicherung.
Versicherungspflichtgrenze (2011: 49.500 Euro/Jahr):
Die Versicherungspflichtgrenze legt fest, bis zu welcher Höhe des jährlichen Bruttoarbeitsentgelts Arbeitnehmer der Versicherungspflicht in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) unterliegen. Maßgeblich ist hierfür das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt, hierzu zählen auch Sonderzahlungen (z.B. Urlaubs- und Weihnachtsgeld) sowie pauschale Ãœberstundenvergütungen und Zulagen. Nicht angerechnet werden Zuschläge, die mit Rücksicht auf den Familienstand gezahlt werden (z.B. Kindergeld).
Die Grenze liegt im Jahr 2011 bei 49.500 Euro (2009: 49.950EUR) oder 4.125 Euro (2010: 4.162,50Euro) pro Monat.
Arbeitnehmer, deren Bruttoarbeitsentgelt oberhalb der für sie maßgeblichen Grenze liegt, haben die Wahl: Sie können als freiwilliges Mitglied in der GKV bleiben oder sich bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen versichern.
Beitragsberechnung
Gesetzlichen Krankenversicherung
Bei der gesetzlichen Krankenversicherung wird der Betrag vom Bruttoeinkommen berechnet. D.h. der jeweilige Beitragssatz der gewählten Krankenkasse multipliziert mit dem Einkommen. Der Arbeitgeber trägt die Hälfte des Beitrages.
z. B. 3.500 EUR Bruttoeinkommen x ~14,6 % =
511,00 EUR
Zusatzbeitrag für gestiegene Ausgaben im Gesundheitssystem 0,9%. Diesen Beitrag zahlt der Arbeitnehmer allein.
z.B. 3.500 EUR Bruttoeinkommen x 0,9% =
31,50 EUR
Auch für die Pflegeversicherung wird ein Beitrag vom Einkommen abhängig berechnet. Beitragssatz: 1,95 %. Hiervon trägt der Arbeitgeber die Hälfte.
z.B. 3.500 EUR Bruttoeinkommen x 1,95% =
68,25 EUR
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Gesamtbeitrag:
610,75 EUR
Beitragsanteil für Arbeitnehmer:
321,13 EUR
Beitragsanteil für Arbeitgeber:
289,62 EUR
In der gesetzlichen Krankenversicherung ist eine beitragsfreie Familienversicherung möglich, wenn der Ehepartner in keinem Arbeitsverhältnis steht oder nur ein geringes Einkommen verfügt.
Ist der Arbeitnehmer kinderlos, wird zusätzlich ein Beitrag zur Pflegeversicherung in Höhe von 0,25% fällig.
z.B. 3.500 EUR Bruttoeinkommen x 0,25% =
8,75 EUR
___________
Gesamtbeitrag:
619,50 EUR
Beitragsanteil für einen kinderlosen Arbeitnehmer:
329,88 EUR
Beitragsanteil für Arbeitgeber:
289,62 EUR
Private Krankenversicherung
Bei der privaten Krankenversicherung wird der Beitrag abhängig vom Alter, Geschlecht und Gesundheitszustand jeder versicherten Person und vom gewünschten Versicherungsschutz berechnet. Das bedeutet, dass für Ehepartner und Kinder ein eigener Beitrag erhoben wird. Zur Ãœberprüfung des Gesundheitszustandes sind idR nur Fragen zu beantworten. Je nach Vorerkrankungen kann evtl. ein Risikozuschlag erhoben werden. Bei der Versicherung im Standardtarif entfällt die Ãœberprüfung des Gesundheitszustandes.
Den Versicherungsschutz in der privaten Krankenversicherung bestimmt der Arbeitnehmer. Hier kann er zwischen verschiedenen Tarifen wählen, die sich idR durch Selbstbeteiligungen, Versicherungsschutz im Krankenhaus und Höhe der Erstattung für Zahnersatz unterscheiden.
Beispiel:
35-jähriger Mann
mit Top-Versicherungsschutz ab 210,00 EUR
35-jährige Frau
mit Top-Versicherungsschutz ab 308,00 EUR
Kind
mit Top-Versicherungsschutz ab 100,00 EUR
Der Arbeitgeber zahlt die Hälfte vom Beitrag der privaten Krankenversicherung inklusive Pflegeversicherung bis zum max. Beitrag der gesetzlichen Krankenversicherung. D.h. der maximale Zuschuss des Arbeitgebers beträgt: 304,00 EUR.
Für alle ausländischen Mitarbeiter besteht die Möglichkeit einem Gruppenvertrag für eine private Krankenversicherung ohne Gesundheitsprüfung beizutreten, der einen sehr hohen Versicherungsschutz beinhaltet: keine Selbstbeteiligung, 1-Bettzimmer im Krankenhaus und 80% Zahnersatzleistung.