Betriebliche Alterversorgung

Betriebliche Altersversorgung


Im Schatten von gesetzlicher Rente und privater Vorsorge trugen Betriebsrenten nur zu einem geringen Teil zum Alterseinkommen bei. Das ändert sich nun. Wege für neue, attraktive Betriebsrenten wurden eröffnet. Arbeitnehmer, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind, dürfen verlangen, Teile ihres Entgelts für eine betriebliche Altersversorgung zu nutzen. Unternehmen erhalten über betriebliche Versorgungsregelungen personalpolitische und betriebswirtschaftliche Instrumente in die Hand, die ihre Marktpositionen verbessern können. Chancen und Stärken, neue Rechte und neue Förderungen der betrieblichen Altersversorgung dringen nur langsam ins Bewusstsein der Öffentlichkeit. In Zukunft wird die betriebliche Altersversorgung eine bedeutendere Rolle bei der Ergänzung der Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung und damit bei der Sicherung des Lebensstandards im Alter spielen. Betriebliche Altersversorgung schafft soziale Sicherheit. Weil sich arbeits-, steuer- und sozialrechtliche Aspekte überlagern, ist das Thema komplex. Informationen und Aufklärung sind deshalb hilfreich.

 

Was genau ist die Betriebliche Altersversorgung?


Alle Leistungen, die der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer zur

Altersversorgung
Hinterbliebenenversorgung oder
Invaliditätsversorgung
zusagt.

Die betriebliche Altersversorgung trägt damit zur sozialen Sicherung des Arbeitnehmers und seiner Familie bei. Für den Arbeitgeber bietet sie eine Möglichkeit, Mitarbeiter zu binden und zu motivieren. Zudem spart der Arbeitgeber oftmals Lohnnebenkosten.


Finanziert wird die betriebliche Altersversorgung durch den Arbeitgeber selbst oder durch den Arbeitnehmer, indem dieser mit dem Arbeitgeber vereinbart, Teile seines Lohns oder Gehalts in eine Zusage auf spätere Versorgungsleistungen umzuwandeln.

 

Entgeltumwandlung:


Seit dem 01. Januar 2002 können Arbeitnehmer von ihrem Arbeitgeber eine betriebliche Altersversorgung verlangen, wenn sie bereit sind, dafür auf Entgelt zu verzichten (gesetzlicher Anspruch auf Entgeltumwandlung). Dies gilt auch für Arbeitnehmer in Teilzeitarbeit und selbst für geringfügig Beschäftigte mit einem so genannten 400-Euro-Job, sofern sie in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind. Es besteht ein Anspruch auf bis zu 4% der Beitragsbemessungsgrenze West in der Rentenversicherung.

 

Die 5 Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung


Insgesamt gibt es 5 Durchführungswege - also Wege zum Aufbau und zur Gestaltung der betrieblichen Altersversorgung. Dem Arbeitgeber stehen zur Durchführung verschiedene Wege zur Verfügung: Er kann sie entweder unmittelbar (Direktzusage oder Pensionszusage) oder mittelbar über einen externen Versorgungsträger (Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds oder Unterstützungskasse) organisieren.

 

Direktzusage/Pensionszusage


Hier verpflichtet sich der Arbeitgeber, dem Arbeitnehmer oder dessen Hinterbliebenen bei Eintritt des Versorgungsfalles (Rentenalter, Invalidität oder Tod) unmittelbar die jeweils vereinbarte Leistung zu zahlen, beispielsweise eine Betriebsrente. Der Arbeitgeber bildet dafür Pensionsrückstellungen in der Bilanz, die er steuerlich geltend machen kann. Die Höhe der Rente richtet sich in der Regel nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit und der Höhe des früheren Einkommens. Im Falle einer Insolvenz des Arbeitgebers sind die Anwartschaften und Ansprüche des Arbeitnehmers durch den Pensions-Sicherungs-Verein a.G. geschützt. Die Beiträge hierfür hat der Arbeitgeber zu zahlen.
Für Beiträge und Zuwendungen gibt es grundsätzlich keine Obergrenzen. Auf Grund des relativ hohen Verwaltungsaufwandes eignet sich die Direktzusage in aller Regel nicht für kleinere Betriebe.

 

Unterstützungskasse


Eine Unterstützungskasse ist eine rechtlich selbständige Versorgungseinrichtung eines Unternehmens oder mehrerer Unternehmen, zumeist in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins.
Die Zahlungen an die Unterstützungskasse werden vom Arbeitgeber geleistet - entweder direkt von ihm selbst oder durch Entgeltumwandlung, finanziert also vom Bruttogehalt des Arbeitnehmers. Die Arbeitnehmer sind bei Insolvenz des Arbeitgebers durch den Pensions-Sicherungs-Verein a.G. geschützt. Demzufolge hat der Arbeitgeber auch Beiträge an den PSV a.G. abzuführen.
Für den Arbeitgeber ist dieses Modell der betrieblichen Altersversorgung auch deshalb attraktiv, weil die Beiträge an die Rückdeckungsversicherung steuerlich als Betriebsausgaben abzugsfähig sind.
Um den Verwaltungsaufwand für den Arbeitgeber gering zu halten, bietet sich an, ihre Versorgung über so genannte Gruppenunterstützungskassen abwickeln zu lassen. Diese übernehmen gegen Gebühr einen Großteil des Verwaltungsaufwands.

 

Direktversicherung


Eine weit verbreitete Form der betrieblichen Altersversorgung ist die Direktversicherung.
Bei diesem Durchführungsweg schließt der Arbeitgeber per Einzel- oder Gruppenvertrag eine Lebens- oder Rentenversicherung für seine Arbeitnehmer ab. Versicherungsnehmer und Beitragsschuldner ist somit der Arbeitgeber. Begünstigter ist aber der Arbeitnehmer. Finanziert der Arbeitgeber die Aufwendungen, sind diese voll abzugsfähige Betriebsausgaben. Oft werden die Beiträge auch vom Arbeitnehmer getragen und fließen durch Entgeltumwandlungen in die Direktversicherung.
Die Direktversicherung eignet sich vor allem für kleinere und mittlere Unternehmen, da der Verwaltungsaufwand für den Arbeitgeber gering ist und er kein finanzielles Risiko trägt. Auch für den Arbeitnehmer ist dieser klassische Durchführungsweg sehr attraktiv. Die Leistungen der Direktversicherung setzen sich zusammen aus einem garantierten Teil, der unabhängig von der Kapitalmarktlage ist, und einem überschussabhängigen Teil - der so genannten Überschussbeteiligung.

 

Pensionskasse


Wie Direktversicherungen sind Pensionskassen rechtlich selbständige Unternehmen. Sie werden von einem oder mehreren Unternehmen getragen und sind aufsichtsrechtlich Versicherungen. Pensionskassen gewähren den Arbeitnehmern und deren Hinterbliebenen einen Rechtsanspruch auf die zugesagten Leistungen. Pensionskassen müssen ihr Vermögen eher konservativ anlegen. Wie bei der klassischen Direktversicherung steht eine kontinuierliche und sichere Rendite im Vordergrund. Aus diesem Grund muss der Arbeitgeber bei diesem Durchführungsweg nicht in den Pensions-Sicherungs-Verein a.G. einzahlen.

 

Pensionsfonds


Der Pensionsfonds als im Jahr 2002 neu eingeführter Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung orientiert sich an angelsächsischen Vorbildern. Er bietet für Arbeitgeber und Arbeitnehmer ein höheres Maß an Flexibilität als herkömmliche Modelle betrieblicher Altersversorgung. Bei einem Pensionsfonds handelt es sich um einen rechtlich selbstständigen Versorgungsträger, der den Arbeitnehmern einen Rechtsanspruch auf die zugesagte Leistung einräumt. Pensionsfonds unterliegen nicht den strengen Restriktionen der herkömmlichen Lebens- und Rentenversicherungen. Sie dürfen ihr Vermögen in höherem Maße auch am Aktienmarkt anlegen, um dessen Renditechancen besser nutzen zu können. Allerdings ergeben sich daraus auch höhere Risiken, da die Kurse am Aktienmarkt zum Teil stark schwanken. Auch aus diesem Grund sollten Pensionsfonds professionell gemanagt werden.
Bei einer Insolvenz des Arbeitgebers sind die Anwartschaften und Ansprüche der Arbeitnehmer wie bei der Direktversicherung und Unterstützungskassenzusage über den Pensions-Sicherungs-Verein a.G. abgesichert. Der Beitrag des Arbeitgebers beträgt dabei lediglich 1/5 des normalen Beitrags.

 

Staatliche Förderung der betrieblichen Altersversorgung


Die Beiträge sind steuerfrei und die im Versorgungsfall gezahlten Leistungen sind mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern.
Finanziert der Arbeitgeber die betriebliche Altersversorgung bleiben die Beiträge darüber hinaus von der Sozialversicherung in voller Höhe beitragsfrei.
Finanziert der Arbeitnehmer die Beiträge aus Entgeltumwandlung, sind die Beiträge auch über das Jahr 2008 hinaus bis zu einer Höhe von 4 % der Beitragsbemesseungsgrenze von der Sozialversicherung befreit. Eine entsprechende Regelung wurde durch den Bundestag am 08.11.2007 beschlossen, der Bundesrat stimmte am 30.11.2007 ebenfalls zu.
Die Einzahlung in die Pensionskasse, Pensionsfonds und Direktversicherungen sind auf 2.856 € begrenzt. Sofern keine Versorgungszusage vor dem 01.01.2005 (= pauschalbesteuerte Direktversicherung) erteilt wurde, erhöht sich dieser Beitrag um weitere 1.800 €.
Dieser Beitrag ist dann nur steuerfrei.

Bei der Auszahlung kann zwischen monatlicher, lebenslanger Rente oder Kapitalauszahlung (voll oder zu 30%) gewählt werden. Die Auszahlungen sind mit dem individuellen Steuersatz zu versteuern. Alle Leistungen der betrieblichen Altersversorgung unterliegen der Beitragspflicht in der gesetzlichen Kranken- und Pflegepflichtversicherung.

 

Unverfallbarkeitsfristen - was zu beachten ist


Bei einem vorzeitigen Ausscheiden des Arbeitnehmers kommt es für den Fortbestand der Versorgungsansprüche darauf an, ob die Anwartschaft auf die betriebliche Altersversorgung unverfallbar ist. Die Voraussetzungen richten sich danach, ob sie arbeitergeber- oder arbeitnehmerfinanziert ist.
Ist die betriebliche Altersversorgung arbeitgeberfinanziert, behält der Arbeitnehmer seinen Versorgungsanspruch, wenn er zum Zeitpunkt des Ausscheidens mindestens 25 Jahre alt ist und die Versorgungszusage mindestens 5 Jahre bestanden hat 

Ist die betriebliche Altersversorgung arbeitnehmerfinanziert sind die daraus erworbenen Leistungen sofort unverfallbar.

 

Mobilität: Was passiert beim Jobwechsel?


Ab 1. Januar 2005 gilt, dass die bei dem ehemaligen Arbeitgeber erworbene Anwartschaft in einen bezifferbaren Betrag umgerechnet werden kann, der dann in das Versorgungssystem des neuen Arbeitgebers eingestellt wird. ( = Deckungskapitalübertragung) Somit ist der neue Arbeitgeber nicht an die Ausgestaltung der alten Versorgungszusage gebunden, sondern es wird auf der Grundlage des mitgebrachten Kapitalbetrages eine wertgleiche Zusage erteilt.
Dieser Anspruch gilt für Zusagen, die seit dem 01.01.2005 erteilt werden, und muss vom Arbeitnehmer innerhalb eines Jahres nach Beendigung des Arbeitverhältnisses durch Antrag gegenüber dem bisherigen Arbeitgeber bzw. der Versicherungsgesellschaft ausgeübt werden.
Darüber hinaus hat der Arbeitnehmer generell das Recht bei einer arbeitnehmerfinanzierten Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds mit eigenen Beiträgen privat fortzusetzen.

 

Was passiert bei Krankheit oder Elternzeit?


Der Arbeitnehmer hat ein Recht während dieser Zeiten, in denen er kein Entgelt erhält, eigene Beiträge zu leisten. Damit sollen Versorgungslücken vermieden werden.
Ebenso hat der Arbeitnehmer aber auch das Recht die Beitragszahlung ruhend zu stellen.

 

Sind Altersgrenzen flexibel?


Bei vorzeitiger Inanspruchnahme von Leistungen aus der betrieblichen Altersversorgung vor Vollendung des 65. Lebensjahres ist nur dann möglich, wenn der Arbeitnehmer endgültig aus dem Erwerbsleben ausgeschieden ist, also zugleich Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung hat.

Download Vergleich der BAV-Durchführungswege

 

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