GKV-versichert, aber trotzdem Privatpatient
GKV-versichert, aber trotzdem Privatpatient√
Ein wesentliches Thema soll allein die Zusatzversicherung sein.
Hier möchte ich speziell auf die Möglichkeiten eingehen, die ein Pflichtversicherter bei einer GKV hat.
Sie möchten sich gerne privat versichern möchten, verdienen aber nicht über der JAE?
Wir haben für Sie die Lösung: Es gibt 2 Möglichkeiten wie sich ein GKV-Versicherter bei
einer/jeder GKV versichern kann:
1. Sachleistungsprinzip√
Hier besitzt jedes Mitglied der GKV eine Versichertenkarte, durch welche es sich beim Arzt als GKV versichert ausweist. Gegen Vorlage dieser Karte erhält der Versicherte eine Sachleistungen, die nach dem Gesetz (§ 12 SGB V) wirtschaftlich, ausreichend, notwendig und zweckdienlich sind.
Es handelt sich hier natürlich nur selten um die beste medizinische Versorgung, sondern
diese ist einzig und allein von wirtschaftlicher Tragfähigkeit, bezogen auf alle
Kassenmitglieder, abhängig. Der Kunde hat mit der Abrechnung des Arztes mit der GKV nicht direkt zu tun.
2. Kostenerstattungsprinzip (unsere Lösung)√
Beim Kostenerstattungsprinzip wird die Behandlung des GKV-Patienten wie bei einem
Privatpatienten (Selbstzahler) nach der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), bei
Zahnärzten (GOZ), abgerechnet. Er bezahlt seine Rechnung direkt an den Arzt und lässt sich den erstattungsfähigen Anteil durch seine GKV bezahlen. Erstattungsfähig ist nur der Teil, der beim Sachleistungsprinzip ebenfalls angefallen wäre, abzüglich einer Verwaltungsgebühr von ca. 5-10 Prozent. Somit hat der Kunde immer einen Eigenanteil an der Rechnung.
Da ein Patient so die Budgetierung der GKV umgeht, erhält er eine Behandlung, die er als
“Normal-Patient” mit dem Sachleistungsprinzip höchstwahrscheinlich nicht erhalten hätte. Da
der Arzt eine Reihe zusätzlicher Behandlungen anbieten kann und außerdem durch eine
Vervielfachung des GOÄ-Satzes einen höheren Betrag in Rechnung stellen darf, wird der
Betrag, welchen die gesetzliche Krankenkasse übernimmt, nicht ausreichen, diese bessere
medizinische Versorgung zu finanzieren.
Jeder Arzt ist nicht nur verpflichtet, jedem Patienten nach bestem Wissen und Gewissen medizinisch zu helfen, sondern auch seinen Betrieb aufrecht zu erhalten. Er ist also nicht nur Arzt, sondern auch betriebswirtschaftlich denkender Unternehmer! Daraus resultiert, dass jeder Arzt ein großes Interesse an Privatpatienten haben sollte.
Nochmals in wenigen Punkten die Unterschiede zwischen
• Sachleistungsprinzip und
• Kostenerstattungsprinzip
aus Sicht des Kunden und des Arztes.
Wir haben es mal mit eigenen Worten zusammengefasst:
Sachleistungsprinzip – direktes Verhältnis zwischen Arzt und GKV – Patient bekommt nur Sachleistung ohne die Möglichkeit, großartig Wünsche zu äußern!
• aus Sicht des Patienten/Kunden
- Patient/Kunde geht zum Arzt und bekommt eine Behandlung, die durch den Gesetzgeber budgetiert ist. Kunde hat wegen Art und Form der Behandlung kaum ein Mitspracherecht.
- Patient/Kunde geht zum Arzt und hat mit der Rechnungslegung nichts zu tun
- Patient/Kunde sitzt meistens sehr lange im Wartezimmer und muss bei Spezialisten
lange auf einen Termin warten
• aus Sicht des Arztes
- Arzt macht nur dass, was in sein vorgeschriebenes und fest definiertes Budget noch
passt!
- Arzt rechnet mit GKV ab und hat im ungünstigsten Fall nichts verdient
Kostenerstattungsprinzip – direktes Verhältnis zwischen Arzt und Patient/Kunden – Patient bekommt Kosten in Rechnung gestellt wie Privatpatient!
• aus Sicht des Patienten/Kunden
- Patient/Kunde ist Selbstzahler. Er hat maßgeblich Anteil an der Entscheidung, wie er
behandelt wird
- Kunde bekommt vom Arzt die Rechnung und hat diese mit einem Zahlungsziel zu
begleichen.
- Patient/Kunde muss meistens nicht so lange im Wartezimmer sitzen, hat manchmal
sogar ein eigenes Wartezimmer. Termine bei Spezialisten bekommt er wesentlich
schneller als jeder andere Kassenpatient.
• aus Sicht des Arztes
- Arzt sieht, neben der Verpflichtung dem Patienten/Kunden in medizinischer Sicht zu
helfen, sein betriebswirtschaftlich geführtes Unternehmen/Praxis.
- Er hat, weil kein Budget, wesentlich mehr Möglichkeiten, dem Patienten/Kunden
effektiver zu helfen, schneller wieder gesund zu werden. Den Behandlungsmethoden
sind keine wirklichen Grenzen gesetzt.
FAZIT:
Wenn Sie jetzt erkannt haben, dass das Kostenerstattungsprinzip für Sie interessant ist, gebe ich nun noch ein paar Hinweise zur praktischen Abwicklung:
• Sie müssen bei Ihrer GKV Bescheid geben, dass Sie zum Tag „X“ Ihre Mitgliedschaft
dahingehend ändern möchte, dass SIe aus dem Sachleistungsprinzip jetzt das
Kostenerstattungsprinzip haben möchten. Hierbei sind wir Ihnen natürlich gerne behilflich.
• Diese Umstellung kann separat erfolgen für die Bereiche ambulant, zahn und/oder
stationär. Weiterhin kann man das Prinzip auch für einzelne Personen innerhalb des
bestehenden Vertrages umstellen.
• Diese Umstellung sollte nur für den Bereich „ambulant“ durchgeführt werden. Unseres Erachtens macht es nur für den ambulanten Bereich Sinn.
• Mit der Beantragung der Umstellung sollten Sie den privaten Zusatztarif
beantragen. Sie müssen hier aufpassen, dass Sie nicht das Kassenprinzip
umgestellen, jedoch noch keine private Zusatzversicherung haben. Somit müssten Sie dann die
Kosten, welche die GKV nicht bezahlt, aus eigener Tasche bestreiten.
• Der Termin der Umstellung des Kassenprinzips sollte zeitlich identisch sein mit dem
Leistungsbeginn der privaten Zusatzversicherung. Hier bitte die Wartezeiten der PKV
berücksichtigen.
• An den privaten Zusatztarif binden Sie sich in der Regel ein Jahr, bei manchen
Gesellschaften auch 2 Jahre.
• An das Kostenerstattungsprinzip bei der GKV binden Sie sich immer ein Quartal lang.
Für welche Personen es prinzipiell interessant sein könnte:
• Kinder
• Kunden, die einen hohen Leistungsanspruch haben im Bereich der ambulanten
Versorgung
• Kunden, die knapp unter der Erreichung der JAE liegen und sich deswegen nicht privat
versichern können
• Alle Personen, die am medizinischen Fortschritt ohne Kostenrisiko teilhaben wollen.